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   BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54   

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https://dejure.org/1956,202
BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54 (https://dejure.org/1956,202)
BAG, Entscheidung vom 12.04.1956 - 2 AZR 247/54 (https://dejure.org/1956,202)
BAG, Entscheidung vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 (https://dejure.org/1956,202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit - Kündigungserklärung - Unwirksamkeit einer Kündigung - Fristlose Kündigung - Gründe aus Vorprozeß - Verwirkte Kündigungsgründe

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, wiederholte Geltendmachung eines Kündigungsgrundes nach rechtskräftiger Entscheidung bei nur hilfsweiser Verwerfung dieses Grundes, Heranziehung verwirkter Kündigungsgründe

Papierfundstellen

  • DB 1956, 600
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.11.1954 - 2 AZR 64/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Unzulässigkeit einer gesetzeswidrigen Zulassung;

    Auszug aus BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54
    Einen Grundsatz, wonach Richter nur auf Lebenszeit ernannt werden dürfen, kennt das Grundgesetz nicht (BAG 1, 172, 174).
  • RG, 17.04.1934 - VII 38/34

    Ist der Verwirkungseinwand außer im Aufwertungsrecht und in einigen

    Auszug aus BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54
    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts verkennen das Wesen der Rechtskraft, Richtig ist, daß die Rechtskraft der unterlegenen Partei verwehrt, sich nachträglich auf Tatsachen zu stützen, die schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung Vorgelegen haben, und zwar gleich viel, ob sie damals der Partei bekannt gewesen sind oder nicht (RGZ 144, 22).- Voraussetzung hierfür ist aber, daß der Sachverhalt, auf den das erste Urteil gestützt ist, der gleiche ist wie beim zweiten Urteil.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    a) Über das Ergebnis herrscht kein Streit: Unabhängig davon, wie im einzelnen der Streitgegenstand, die Rechtskraft und die aus der Rechtskraft folgende Präjudizialität und Präklusion abgegrenzt werden, wird in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig angenommen, daß eine wiederholte Kündigung, die der Arbeitgeber auf denselben Kündigungsgrund stützt, der schon Gegenstand des ersten Prozesses war, nicht mehr zu einer materiellen Nachprüfung des Kündigungsgrundes im zweiten Prozeß führen kann (vgl. z. B. Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 4 Rz 54; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 785; Bötticher, Festschrift für Herschel, 1955, S. 181, 194; Zeuner, Objektive Grenzen der Rechtskraft, S. 119 ff., 132 f.; Lüke, JZ 1960, 203, 207; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 4 Rz 91; BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZR 222/95

    Umfang der Rechtskraft eines eine Räumungsklage abweisenden Urteils

    b) Soweit ersichtlich, ist höchstrichterlich allerdings noch nicht entschieden, ob der mit seiner Räumungsklage rechtskräftig abgewiesene Vermieter mit gleicher Begründung erneut kündigen und Räumung verlangen kann (vgl. Stadie MDR 1978, 798 ff.; für den Fall der arbeitsrechtlichen Kündigung offen gelassen von BAG AP § 626 BGB Nr. 11 S. 3).

    Jedenfalls für die Präklusion der Kündigungsgründe des § 554a BGB kommt es nämlich auch auf den Zeitpunkt der Kenntnis von dem pflichtwidrigen Verhalten des anderen Vertragsteils an, weil erst die endgültige Zerstörung der gegenseitigen Vertrauensgrundlage eine solche Kündigung rechtfertigt und das Vertrauen des Vertragspartners erst durch die Kenntnis des pflichtwidrigen Verhaltens des anderen Vertragsteils erschüttert wird (im Ergebnis ebenso für den Fall der arbeitsrechtlichen Kündigung BAG AP § 626 BGB Nr. 11 S. 3; vgl. auch zur Geltendmachung im Vorprozeß noch nicht bekannter Scheidungsgründe BGHZ 45, 329, 332).

  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    stützen, die schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung Vorgelegen haben, gleichviel, oh sie damals der Partei bekannt gewesen sind oder nicht (BAG AP Nr. 11 zu § 626 BGB /zu 2 b der Gründe/).

    Dies gilt unabhängig davon, ob er von dem ihn dazu veranlassenden Vorbringen im Kündigungsrechtsstreit Kenntnis hatte oder nicht (BAG AP Nr. 11 zu § 626 BGB; Stein- Jona s-Schumann-Leipold, aaO, § 322 Anm. X, 2).

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

    Damit soll zwischen den streitenden Parteien Rechtsfrieden und Rechtsgewißheit hergestellt werden (BAG Urteil vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 -, AP Nr. 11 zu § 626 BGB, zu 2 a der Gründe).

    Dies wird mit der Präklusionswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über die Unwirksamkeit der früheren Kündigung begründet, die es dem Kündigenden verwehre, den rechtskräftig aberkannten Kündigungsgrund zur Begründung einer weiteren Kündigung heranzuziehen (KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 297, mit weiteren Literaturnachweisen; zweifelnd: KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 272; offengelassen in BAG AP Nr. 11 zu § 626 BGB).

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Einigkeit be steht in Rechtsprechung und Schrifttum jedenfalls darüber, daß der Kündigende nicht mit Gründen ausgeschlossen ist, die im Vorprozeß vorgebracht worden sind, wenn die Kündigung aus formellen Gründen unwirksam war oder wenn das Gericht sich mit ihnen ein deutig und ausdrücklich nicht befaßt hat (BAG Urteile vom 12. Oktober 1954 - aaO - und vom 12. April 1956 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB? KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 273? KR-Hillbrecht, 626 BGB Rz 297).
  • LAG Nürnberg, 29.09.1992 - 6 Sa 295/91

    Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Arbeitsverhältnis;

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  • BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71

    Fristlose Kündigung - Unwirksame fristlose Kündigung - Umdeutung -

    Dazu muß vom Landesarbeitsgericht geklärt werden, ob das Kündigungsschreiben vom 27. Oktober 1970 in Verbindung mit dem Schreiben vom 19. Oktober 1970 eine so weitgehende Bezugnahme des Klägers auf an sich mögliche Kündigungsgründe enthält und ob der Kläger sich darauf auch im Prozeß berufen hat (vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 626 BGB ), oder ob nach seinem Hauptvorbringen nicht allein auf den vermeintlichen Kündigungsgrund (die irrtümliche Anname, das Schreiben vom 22. Oktober sei bis zum 27. Oktober 1970 nicht beantwortet worden) abzustellen ist.
  • LSG Sachsen, 12.11.2008 - L 1 AL 2/05

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach Auflösung

    Hierunter fallen insbesondere die Fälle, in denen wegen (lang anhaltender) Krankheit dem Arbeitgeber das Recht zugestanden wird, den ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen, jedoch unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist als sozialer Auslauffrist (vgl. dazu BAG, Urteile vom 12.01.2006 - 2 AZR 242/05 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Krankheit; vom 13.05.2004 - 2 AZR 36/04 - AP Nr. 12 zu § 626 BGB Krankheit; vom 27.11.2003 - 2 AZR 601/02 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB Krankheit; vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Krankheit; vom 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - 2 TaBV 25/05

    Sachbeschädigung als außerordentlicher Kündigungsgrund

    Nur wenn nach den Umständen des Einzelfalles die tatsächliche Stellung eines in dieser Funktion dem Arbeitgeber angenähernden Mitarbeiters im Betrieb erwarten lässt, dass er die eigentliche kündigungsberechtigte Person von seiner Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen unterrichtet, dann muss der Kündigungsberechtigte sich diese Kenntnis nach Treu und Glauben zurechnen lassen (vgl. im Einzelnen BAG, AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

    1937 vor § 620 BGB; auch Bundesarbeitsgericht, Zweiter Senat, Urteil vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB mit Anm. von Bötticher).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83

    Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer

  • LAG München, 22.11.2007 - 4 Sa 636/07

    §§ 626 BGB, 91 SGB IX

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 15 Sa 106/00

    Schmerzensgeld wegen behauptetem Mobbing

  • LAG Berlin, 27.11.1987 - 5 Sa 64/87

    Gefahrgeneigte Arbeit; Haftung; Verhältnismäßigkeit; Schaden

  • LAG Köln, 18.01.2002 - 11 Sa 522/01

    Kündigung; fristlos; öffentlicher Dienst; Kindergartenleiterin; Veruntreuung;

  • BAG, 23.09.1958 - 3 AZR 33/56

    Einwand der Rechtshängigkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit -

  • LAG Hamm, 29.01.2001 - 16 Sa 998/00

    Außerordentliche Kündigung; Zurechenbarkeit der Kenntnis konzern-, aber nicht

  • LAG Hamm, 24.05.1985 - 16 (11) Sa 1985/84

    Kündigungsschutz; Außerordentliche Kündigung; Umdeutung einer Kündigung;

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 15 Sa 160/00
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